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Cyber­crime – Neu­deutsch für Com­pu­ter­kri­mi­na­li­tät – ist all­täg­lich. In aller Regel bemerkt man Cyber­crime gar nicht oder nicht sofort. Unter dem Stich­wort Cyber­crime las­sen vie­le unter­schied­li­che Phä­no­me­ne erfas­sen, zudem haben die ver­schie­de­nen Betei­lig­ten unter­schied­li­che Inter­es­sen. Häu­fig wer­den unter Cyber­crime z.B. Hack­ing (Face­­book-Hack/In­sta­­gram-Hack), Phis­hing, Com­pu­ter­be­trug inkl. Anla­ge­be­trug, Iden­ti­täts­dieb­stahl, Daten­dieb­stahl, Daten­be­schä­di­gung, Abhö­ren von Kom­mu­ni­ka­ti­on, aber auch das Ver­brei­ten von Viren und ande­rer Schad­soft­ware (Mal­wa­re) ver­stan­den. Als Anwalts­kanz­lei unter­stüt­ze wir Sie bei sol­chen Fällen.

Als Pri­vat­per­son oder Unter­neh­mer wol­len Sie sich prä­ven­tiv vor mög­li­chen Aus­wir­kun­gen von Cyber­crime schüt­zen. Wenn es dazu schon zu spät ist, geht es dar­um, kei­ne Bewei­se zu ver­nich­ten und alles zu sam­meln, was rele­vant ist. Je nach Inter­es­sen­ab­wä­gung wird der Schritt an eine Behör­de not­wen­dig (zum Bei­spiel an einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder die Staats­an­walt­schaft). Wenn der Angriff aus dem eige­nen Unter­neh­men her­aus erfolgt ist, stel­len sich Fra­gen nach dem Umgang mit dem Täter, die Bewäl­ti­gung von all­fäl­li­gen Image­pro­ble­men, die Anpas­sun­gen von Pro­zes­sen oder die Schu­lung des Per­so­nals. Dazu bie­ten wir Ihnen eine pro­fes­sio­nel­le Kommunikationsstrategie.

Grob zusam­men­ge­fasst geht es zum einen dar­um, Cyber­kri­mi­nel­le, häu­fig als Hacker (im tech­ni­schen Umfeld als «black hats», also Schwarz­hü­te) bezeich­net, ding­fest zu machen und zum andern, prä­ven­tiv Hacker­an­grif­fe und Daten­ab­flüs­se oder Daten­dieb­stahl zu ver­hin­dern. Wei­te­re Dau­er­bren­ner sind Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen durch File-Sha­ring, Hack­ing sowie Com­­pu­­ter- resp. Internetbetrug.

Befin­det man sich auf der Sei­te des Ange­grif­fe­nen, sind Fra­gen zu inci­dent respon­se, zur Beweis­si­che­rung, zum Umgang mit der Täter­schaft, Behör­den und Medi­en sowie zur Prä­ven­ti­on zu beant­wor­ten. Unse­re Erfah­run­gen als Rechts­ver­tre­ter auf bei­den Sei­ten kommt Ihnen zugute.

Als Com­­pu­­ter-Akti­­vist oder als beschul­dig­te Per­son dage­gen möch­ten Sie Ihre Rech­te in einem Ver­fah­ren wah­ren. Soge­nann­te «white hats» (Weiss­hü­te), also gute Hacker, wer­den oft mit straf­recht­li­chen Vor­wür­fen kon­fron­tiert, obschon kei­ne kri­mi­nel­le Absicht hin­ter ihren Hand­lun­gen steckt. Damit Sie, egal ob Cyber­ak­ti­vist, white hat oder black hat, umfas­send ver­tei­digt wer­den kön­nen, braucht es fun­dier­tes tech­ni­sches Know­how. Zen­tral ist dabei, die­se tech­ni­schen Aspek­te Drit­ten dar­le­gen zu kön­nen, so dass sie von allen, also auch von Lai­en, nach­voll­zo­gen wer­den kön­nen. Ein wei­te­res The­ma in die­sem Umfeld ist das Respon­si­ble Dis­clo­sure.

Auf Grund unse­rer brei­ten Erfah­rung mit Tech­nik und unse­rem spe­zi­fi­schem Wis­sen über Com­­pu­­ter- und Netz­werk­tech­nik, kön­nen wir Ihnen umfas­sen­den Rat anbie­ten. Häu­fi­ge The­men sind der Schutz vor Cyber­kri­mi­nel­len aus tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Sicht. Hin­zu tre­ten die recht­li­chen Aspek­te z.B. über Haf­tungs­fra­gen oder der Ein­hal­tung des Daten­schutz­ge­set­zes. Befin­det man sich als beschul­dig­te Per­son auf der «dunk­len Sei­te», dann stel­len sich Fra­gen danach, ob die Taten über­haupt straf­bar sind und ob sie sich bewei­sen lassen.

Wur­den Sie Opfer eines Anla­ge­be­trugs? Dann unter­stüt­zen wir Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kom­men. Wir sichern mit Ihnen in einer ers­ten Pha­se alle vor­han­de­nen Bewei­se (Beweis­si­che­rung) und defi­nie­ren die rich­ti­ge Stra­te­gie, um die Täter­schaft ding­fest zu machen. In unse­rer täg­li­chen Pra­xis stos­sen wir häu­fig auf Cryp­­to­­wäh­rungs-Betrü­­ge­­rei­en, fal­schen Devi­­sen-Anla­­gen (Forex-, Bro­ker- und CFD-Betrug etc.) oder auch auf Money Mules, die bei der Geld­wä­sche hel­fen. Nach der Beweis­si­che­rungs­pha­se gelan­gen wir im rich­ti­gen Zeit­punkt an die Behör­den und erstat­ten eine Strafanzeige. 

Zusam­men mit LAYER 8 betreibt die Anwalts­kanz­lei Kost die Infor­ma­ti­ons­platt­form Anlagebetrug.ch, wo geeig­ne­te Fäl­le auf­ge­ar­bei­tet und publi­ziert wer­den. Über die Infor­ma­ti­ons­platt­form Anlagebetrug.ch wer­den Hin­wei­se zu Betrugs­fäl­len gesam­melt und an die Behör­den weitergeleitet.

Eben­falls in Zusam­men­ar­beit mit LAYER 8 wird eine Infor­ma­ti­ons­platt­form zur Cyber­si­cher­heit auf cyber-kill-chain.ch ange­bo­ten. Die­se Infor­ma­ti­ons­platt­form rich­tet sich an