Aktuelle Beiträge:
Postanschrift:
Anwaltskanzlei Kost
Zentralstrasse 20
Postfach 1343
6031 Ebikon
Bürozeiten:
MO-FR: 08:00 bis 17:00 (i.d.R. auch über Mittag)
SA: 09:00 bis 12:00 (nach Absprache)
Pikettdienst: »siehe hier«
Tel: 041 440 33 43
Signal: 041 440 33 43
Fax: 041 440 44 93
Email:
Videokonferenz: auf telefonische Anfrage
LinkedIn: linkedin.com/in/ra-kost/
Xing: xing.com/profile/Roman_Kost/
»Karte in OpenStreetMap öffnen«
»Karte in Google Maps öffnen«
»Kartenlinks mailen«
Anwaltskanzlei Kost
Zentralstrasse 20
Postfach 1343
6031 Ebikon
Bürozeiten:
MO-FR: 08:00 bis 17:00 (i.d.R. auch über Mittag)
SA: 09:00 bis 12:00 (nach Absprache)
Pikettdienst: »siehe hier«
Tel: 041 440 33 43
Signal: 041 440 33 43
Fax: 041 440 44 93
Email:
Videokonferenz: auf telefonische Anfrage
LinkedIn: linkedin.com/in/ra-kost/
Xing: xing.com/profile/Roman_Kost/
»Karte in OpenStreetMap öffnen«
»Karte in Google Maps öffnen«
»Kartenlinks mailen«
Im Zivilrecht werden sehr viele Lebensbereiche abgedeckt. Erfasst sind u.a. die Verwandtschaft, das Kindesverhältnis, das Konkubinat oder die Ehe. Aber auch der Tod und das Erben werden im Zivilrecht geregelt. Wir bieten Ihnen in diesen Bereichen Unterstützung z.B. beim Verfassen eines Konkubinatsvertrags, der Überprüfung eines Ehe- oder Erbvertrags, der Erstellung oder Kontrolle eines Testaments, dem Aushandeln und Verfassen einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung an. Streitpunkte sind dabei häufig die Obhut und das Sorgerecht über die Kinder, die Alimente, das gemeinsame Haus- oder die Wohnung sowie die Frage, wer auszieht.
Sie sehen es bereits aus dieser kleinen Auflistung, dass sich im Gesetz zu einem grossen Teil Regeln finden, wie man im Streitfall zu entscheiden hat. Der Grund ist offensichtlich: Solange alles gut läuft, braucht es weder Gesetze noch schriftliche Verträge. Im Streitfall sieht dann die Situation gerade umgekehrt aus. Falls keine einvernehmliche Lösung möglich ist, vertreten wir Sie bei Scheidungsklagen resp. Eheschutzmassnahmen (Alimente etc.) auch vor Gericht.
Ein anderer grosser Teil des Zivilrechts erfasst sämtliche Arten von Verträgen. Zum einen gibt es Arbeitsverträge zwischen Angestellten und Arbeitgebern, wo namentlich die Arbeitstätigkeit, der Lohn, die Geheimhaltungspflichten und Konkurrenzverbote geregelt werden. In diesem Bereich ist die Lohnfortzahlungspflicht, Kündigung, Überstunden, Krankheit und auch das Arbeitszeugnis häufiger Streitpunkt. Bei Werkverträgen zwischen Bestellern und Werkunternehmern wird geregelt, was der Unternehmer/Architekt als Werk zu liefern hat, welcher Preis gilt und was geschieht, wenn jemand seinen Pflichten nicht nachkommt oder es zu Kostenüberschreitungen resp. Mängeln kommt. Neben den Regelungen im OR und in den Verträgen sind häufig SIA-Normen wie SIA-118 zu beachten. Sofern der Besteller den Preis nicht bezahlt, kann innert streng gehandhabter kurzer Fristen ein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen werden. Im Mietrecht dreht sich alles um den Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Auch hier spielen z.B. Kündigungsfristen, Mietzins- resp. Kautionsdepot, Mietzinserhöhungen, Sanierungen, Ausweisungen von Mietern etc. eine grosse Rolle. Wir vertreten Sie dabei vor den Gerichten wie auch vor der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht.
Bei allen Verträgen ist es wichtig, dass sie korrekt und verständlich formuliert sind. Viele Prozesse haben ihren Ursprung in missverständlichen Formulierungen. Auch in diesem Punkt bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung an.