Anwalt Opferhilfe Luzern

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Opfer­hil­fe

Das Opfer­hil­fe­ge­setz gibt einem Opfer, das durch eine Straf­tat (inklu­si­ve einem Ver­kehrs­un­fall) ver­letzt oder geschä­digt wur­de, einen Rechts­an­spruch auf Opfer­hil­fe. Opfer­hil­fe beinhal­tet Bera­tung durch die Opfer­be­ra­tungs­stel­le für Per­so­nen, die durch eine Straf­tat in ihrer kör­per­li­chen, psy­chi­schen oder sexu­el­len Inte­gri­tät beein­träch­tigt wor­den sind. Dabei bie­tet die Opfer­be­ra­tungs­stel­le Unter­stüt­zung bei der Bewäl­ti­gung der aktu­el­len Situa­ti­on und des Gesche­he­nen sowie bei der Durch­set­zung der Opfer­rech­te im Straf- und Opfer­hil­fe­ver­fah­ren. Als Opfer haben Sie auch Anspruch auf recht­li­che Unter­stüt­zung durch einen Rechts­an­walt, wofür durch die Opfer­hil­fe­stel­le eine Kos­ten­gut­spra­che erfol­gen kann. Wel­che Mög­lich­kei­ten sich Ihnen bie­ten, kön­nen wir Ihnen bei einem Kli­en­ten­ge­spräch näher aufzeigen.

Die kan­to­na­le Opfer­be­ra­tungs­stel­le fin­den Sie hier: Opfer­be­ra­tungs­stel­le des Kan­tons Luzern
Eine Lis­te der schwei­ze­ri­schen Opfer­hil­fe­stel­len fin­den Sie hier: Lis­te der schwei­ze­ri­schen Opferhilfestellen

Akten­ein­sicht

Die Behör­den und Gerich­te ermög­li­chen den Betei­lig­ten, die Akten vor Ort am Gericht ein­zu­se­hen. Das ist mit Zeit­druck ver­bun­den. Die voll­stän­di­ge Akten­ein­sicht aus­ser­halb der Behör­den oder der Gerich­te wird nur der Anwalt­schaft gewährt. Sie kön­nen dann die Akten zusam­men mit uns in der Kanz­lei stu­die­ren. Das Dos­sier kön­nen wir Ihnen kopie­ren oder scan­nen las­sen, damit Sie über alles Not­wen­di­ge verfügen.