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Anwaltspraktikum: »siehe hier«
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Das Opferhilfegesetz gibt einem Opfer, das durch eine Straftat (inklusive einem Verkehrsunfall) verletzt oder geschädigt wurde, einen Rechtsanspruch auf Opferhilfe. Opferhilfe beinhaltet Beratung durch die Opferberatungsstelle für Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind. Dabei bietet die Opferberatungsstelle Unterstützung bei der Bewältigung der aktuellen Situation und des Geschehenen sowie bei der Durchsetzung der Opferrechte im Straf- und Opferhilfeverfahren. Als Opfer haben Sie auch Anspruch auf rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, wofür durch die Opferhilfestelle eine Kostengutsprache erfolgen kann. Welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten, können wir Ihnen bei einem Klientengespräch näher aufzeigen.
Die kantonale Opferberatungsstelle finden Sie hier: Opferberatungsstelle des Kantons Luzern
Eine Liste der schweizerischen Opferhilfestellen finden Sie hier: Liste der schweizerischen Opferhilfestellen
Die Behörden und Gerichte ermöglichen den Beteiligten, die Akten vor Ort am Gericht einzusehen. Das ist mit Zeitdruck verbunden. Die vollständige Akteneinsicht ausserhalb der Behörden oder der Gerichte wird nur der Anwaltschaft gewährt. Sie können dann die Akten zusammen mit uns in der Kanzlei studieren. Das Dossier können wir Ihnen kopieren oder scannen lassen, damit Sie über alles Notwendige verfügen.