Anwaltspraktikum Luzern

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SA: 09:00 bis 12:00 (Absprache)

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Offe­ne Prak­ti­kums­stel­le: 2025 (Beginn ab Juli oder nach Abspra­che) sowie 2026
Wir sind eine moder­ne und tech­nik­ver­sier­te Anwalts­kanz­lei. Wenn Sie an der Mit­ar­beit und der Anwalts­aus­bil­dung bei uns inter­es­siert sind, mel­den Sie sich: Ihr Tätig­keits­ge­biet wird ein brei­tes Spek­trum der Anwalts­tä­tig­keit inkl. Zivil-, Ver­wal­tungs- und Straf­pro­zess­recht abde­cken. Sie wer­den bei sämt­li­chen Man­da­ten direkt mit­ein­be­zo­gen und haben direk­ten Kli­en­ten- und Behör­den­kon­takt; rei­ne Recher­che­prak­ti­kas im Akten­kel­ler gibt es bei uns nicht.
Neben einem abge­schlos­se­nen Jus­stu­di­um und Inter­es­se an Pro­zess­füh­rung sind sehr gute Deutsch­kennt­nis­se und effi­zi­en­ter Umgang mit IT-Mit­teln vorausgesetzt. 
Bit­te schi­cken Sie uns Ihre Bewer­bungs­un­ter­la­gen aus­schliess­lich per Mail auf die fol­gen­de Mailadresse: img

Kurz­prak­ti­kum: Beginn per 2025 (ver­ge­ben)
Sie wer­den zusam­men mit dem Anwalts­team Sach­ver­hal­te zusam­men­stel­len und ana­ly­sie­ren und bei der Beweis­be­schaf­fung mitwirken.
Es ist Inter­es­se an Pro­zess­füh­rung, sehr gute Deutsch­kennt­nis­se sowie effi­zi­en­ter Umgang mit IT-Mit­teln vor­aus­ge­setzt. Ver­tief­te Kennt­nis­se in Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gien und -sicher­heit oder gros­ses Inter­es­se dar­an sowie Eng­lisch­kennt­nis­se sind von Vor­teil, aber nicht vor­aus­ge­setzt. Las­sen Sie sich nicht abschre­cken, falls Sie sich nicht zu den Tech­nik-Nerds zählen!
Bit­te schi­cken Sie uns Ihre Bewer­bungs­un­ter­la­gen aus­schliess­lich per Mail auf die fol­gen­de Mailadresse: img

All­ge­mei­ne Vor­aus­set­zun­gen für die Anwalts­aus­bil­dung im Kan­ton Luzern
- Für die Anwalts­prü­fung müs­sen alle Prak­ti­ka im Kan­ton Luzern absol­viert werden;
- Das Gerichts- / Behör­den­prak­ti­kum dau­ert drei Monate;
- Das Gerichts- / Behör­den­prak­ti­kum darf nur ein­mal absol­viert werden;
- Das Gerichts- / Behör­den­prak­ti­kum setzt den Mas­ter­ti­tel (MLaw) voraus;
- Schon vor dem Gerichts- / Behör­den­prak­ti­kum kann das Prak­ti­kum in einer Kanz­lei absol­viert werden;
- Für den Antritt des Prak­ti­kums in der Anwalts­kanz­lei müs­sen der Bache­lor­ti­tel (BLaw) sowie der Zulas­sungs­ent­scheid der Prü­fungs­kom­mis­si­on vorliegen;
- Der Bache­lor- oder Mas­ter­ab­schluss muss in deut­scher Spra­che abge­schlos­sen wor­den sein oder ein Nach­weis über genü­gen­de Deutsch­kennt­nis­se erbracht wer­den (min­des­tens Niveau C1).