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Anwaltspraktikum
Email:
PGP: Key
Tel: 041 440 33 43
Signal: 041 440 33 43
Threema: 041 440 33 43
Videokonferenz: auf Anfrage
Postanschrift:
Anwaltskanzlei Kost
Zentralstrasse 20
Postfach 1343
6031 Ebikon
Übliche Bürozeiten:
MO-FR: 08:00 bis 17:00
SA: 09:00 bis 12:00 (Absprache)
Pikettdienst: »siehe hier«
Blog Beiträge:
https://143bis.ch
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Offene Praktikumsstelle: 2025 (Beginn ab Juli oder nach Absprache) sowie 2026
Wir sind eine moderne und technikversierte Anwaltskanzlei. Wenn Sie an der Mitarbeit und der Anwaltsausbildung bei uns interessiert sind, melden Sie sich: Ihr Tätigkeitsgebiet wird ein breites Spektrum der Anwaltstätigkeit inkl. Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozessrecht abdecken. Sie werden bei sämtlichen Mandaten direkt miteinbezogen und haben direkten Klienten- und Behördenkontakt; reine Recherchepraktikas im Aktenkeller gibt es bei uns nicht.
Neben einem abgeschlossenen Jusstudium und Interesse an Prozessführung sind sehr gute Deutschkenntnisse und effizienter Umgang mit IT-Mitteln vorausgesetzt.
Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen ausschliesslich per Mail auf die folgende Mailadresse:

Sie werden zusammen mit dem Anwaltsteam Sachverhalte zusammenstellen und analysieren und bei der Beweisbeschaffung mitwirken.
Es ist Interesse an Prozessführung, sehr gute Deutschkenntnisse sowie effizienter Umgang mit IT-Mitteln vorausgesetzt. Vertiefte Kenntnisse in Informationstechnologien und -sicherheit oder grosses Interesse daran sowie Englischkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht vorausgesetzt. Lassen Sie sich nicht abschrecken, falls Sie sich nicht zu den Technik-Nerds zählen!
Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen ausschliesslich per Mail auf die folgende Mailadresse:

Allgemeine Voraussetzungen für die Anwaltsausbildung im Kanton Luzern
- Für die Anwaltsprüfung müssen alle Praktika im Kanton Luzern absolviert werden;
- Das Gerichts- / Behördenpraktikum dauert drei Monate;
- Das Gerichts- / Behördenpraktikum darf nur einmal absolviert werden;
- Das Gerichts- / Behördenpraktikum setzt den Mastertitel (MLaw) voraus;
- Schon vor dem Gerichts- / Behördenpraktikum kann das Praktikum in einer Kanzlei absolviert werden;
- Für den Antritt des Praktikums in der Anwaltskanzlei müssen der Bachelortitel (BLaw) sowie der Zulassungsentscheid der Prüfungskommission vorliegen;
- Der Bachelor- oder Masterabschluss muss in deutscher Sprache abgeschlossen worden sein oder ein Nachweis über genügende Deutschkenntnisse erbracht werden (mindestens Niveau C1).
- Für die Anwaltsprüfung müssen alle Praktika im Kanton Luzern absolviert werden;
- Das Gerichts- / Behördenpraktikum dauert drei Monate;
- Das Gerichts- / Behördenpraktikum darf nur einmal absolviert werden;
- Das Gerichts- / Behördenpraktikum setzt den Mastertitel (MLaw) voraus;
- Schon vor dem Gerichts- / Behördenpraktikum kann das Praktikum in einer Kanzlei absolviert werden;
- Für den Antritt des Praktikums in der Anwaltskanzlei müssen der Bachelortitel (BLaw) sowie der Zulassungsentscheid der Prüfungskommission vorliegen;
- Der Bachelor- oder Masterabschluss muss in deutscher Sprache abgeschlossen worden sein oder ein Nachweis über genügende Deutschkenntnisse erbracht werden (mindestens Niveau C1).
Weitere Informationen: Gerichts- und Behördenpraktikum im Kanton Luzern