Facebook-Hack / Instagram-Hack

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Was geschieht bei einem Facebook-Hack oder einem Instagram-Hack?

Als Anwäl­te im Bereich Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie (IT) und Cyber­crime betreu­en wir diver­se Fäl­le von Hack­ing (Face­book-Hack resp. Insta­gram-Hack. Bei einem Face­book-Hack resp. Face­book-Hack­ing dringt jemand ohne die Erlaub­nis in das Face­book-Kon­to des Benut­zers ein. Dies kann auf ver­schie­de­ne Arten gesche­hen, zum Bei­spiel durch das Aus­nut­zen von Sicher­heits­lü­cken in der Face­book-Soft­ware resp. Face­book-Platt­form, durch das Erra­ten von Pass­wör­tern oder beson­ders häu­fig durch das Phis­hing von Benut­zer­na­men und Passwörtern.

Wenn ein Face­book-Kon­to oder ein Insta­gram-Kon­to gehackt wur­de, kann der Hacker auf alle Infor­ma­tio­nen und Akti­vi­tä­ten des Benut­zers zugrei­fen, die auf Face­book oder Insta­gram gespei­chert sind. Dies kann per­sön­li­che Nach­rich­ten, Fotos, Vide­os und ande­re per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen beinhal­ten. Der Hacker kann auch Ände­run­gen am Kon­to vor­neh­men, wie zum Bei­spiel das Ändern des Pass­worts, um den Benut­zer dar­an zu hin­dern, wie­der Zugriff auf das Kon­to zu erhal­ten. Ganz per­fi­de sind jene Hacker, die einen Zwei-Fak­to­ren-Mecha­nis­mus (dazu sogleich) neu ein­rich­ten und Sie so die­sen Fak­tor nie bestä­ti­gen kön­nen. Damit erschwert er das Zurück­er­lan­gen des Accounts. Auf gehack­ten Accounts wer­den häu­fig ver­bo­te­ne Inhal­te gepos­tet oder sol­che Accounts für Betrugs­ver­su­che benutzt. Es ist wich­tig, den Miss­brauch Ihres Kon­tos zu verhindern.

Was sollte man bei einem Facebook Hack tun?

Wenn Sie ver­mu­tet, dass Ihr Face­book-Kon­to gehackt wur­de, soll­ten Sie so schnell wie mög­lich Kon­takt mit Face­book auf­neh­men und alle not­wen­di­gen Schrit­te unter­neh­men, um das Kon­to wie­der­her­zu­stel­len und es zu sichern. Dazu gehen Sie auf die Sup­port- resp. Hilf­e­sei­te von Face­book und fol­gen den dor­ti­gen Anlei­tun­gen. Da die Sup­port­web­sei­ten von Face­book häu­fig aktua­li­siert und mit neu­en Adres­sen ver­se­hen wer­den, ver­zich­ten wir dar­auf, hier Direkt­links anzu­ge­ben. Die zen­tra­le Sup­port­sei­te fin­den Sie aber hier: https://www.facebook.com/help/.

Was Sie auf kei­nen Fall tun soll­ten: Vie­le ver­schie­de­ne neue Mail­adres­sen oder Tele­fon­num­mern aus­pro­bie­ren. Das macht die Über­prü­fung Ihrer Anga­ben für Diens­te wie Face­book schwie­ri­ger und sehr häu­fig ver­lie­ren auch Sie als Benut­ze­rin­nen und Benut­zer die Über­sicht, was Sie wann ange­ge­ben haben. Soll­ten Sie spä­ter einen Anwalt oder eine Anwäl­tin bei­zie­hen, wird das Nach­voll­zie­hen der ver­schie­de­nen Ände­run­gen eben­falls auf­wän­di­ger. Behal­ten Sie am bes­ten Ruhe, auch wenn das nicht ein­fach ist. Und eben­so wich­tig: Schä­men Sie sich nicht, nur weil Sie einem Hacker zum Opfer gefal­len sind. Sie sind nicht die ein­zi­ge Per­son, der so etwas pas­siert ist.

Gehen Sie aus­ser­dem sofort auf einen Poli­zei­pos­ten und erstat­ten Sie Anzei­ge. Es ist ganz zen­tral, dass Sie den Hack bei der Poli­zei mel­den. Hack­ing ist in der Schweiz (hier ist Art. 143bis Abs. 1 StGB anwend­bar) aber auch in jedem ande­ren Land der Welt straf­bar. Soll­te die Poli­zei Ihnen mit­tei­len, dass sie nichts tun kann oder das eine rei­ne Zivil­sa­che sei, dann ist das falsch. Die Poli­zei macht einen der schwie­rigs­ten Jobs in unse­rer Gesell­schaft und müss­te gleich­zei­tig jeden Tat­be­stand ken­nen; es ist nur mensch­lich, dass nicht alle das kön­nen. Blei­ben Sie also hart­nä­ckig und bestehen Sie auf der Anzei­ge. Ohne eine Anzei­ge wird es schwie­ri­ger, bei Face­book den Account zurückzuerhalten.

Wir haben die Erfah­rung gemacht, dass die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den wie auch Face­book direk­ter reagie­ren, wenn durch unse­re Kanz­lei eine schrift­li­che Anzei­ge erfolgt resp. zusätz­lich zu Ihrer münd­li­chen Anzei­ge bei der Poli­zei ein­ge­reicht wird. Bei einer sol­chen Ein­ga­be wer­den geziel­te Anträ­ge ein­ge­reicht, um zum einen die Täter zu eru­ie­ren aber nach Mög­lich­keit auch den gehack­ten Account zu blo­ckie­ren. Eine schrift­li­che Ein­ga­be ist mit Kos­ten für die Anwalts­tä­tig­keit ver­bun­den, je nach Wich­tig­keit des Accounts aber uner­läss­lich. Falls Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder Cyber­ver­si­che­rung haben, mel­den Sie den Fall sofort der Ver­si­che­rung. Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie uns bei die­ser Ver­si­che­rung ange­ben, damit wir Sie ver­tre­ten. Wir ver­fü­gen über ein­schlä­gi­ges Know-how im Bereich Recht und Infor­ma­ti­ons­tech­nik (IT). Falls Sie als Unter­neh­men von einem Hack­ing­vor­fall betrof­fen sind, kön­nen Sie sich an LAYER 8 wen­den, ein spe­zia­li­sier­ter Rechts­dienst­leis­ter für Unter­neh­men. Sie kön­nen aber auch jede ande­re Anwäl­tin oder Anwalt aus­wäh­len. Es macht bei der Aus­wahl eines Rechts­ver­tre­ters Sinn, dass er sich mit IT- resp. Inter­net­recht auskennt.

Wie verhindert man, dass der Facebook-Account gehackt wird?

Es ist wich­tig, dass Sie Ihre Face­book-Kon­ten sicher hal­ten, indem sie star­ke und ein­zig­ar­ti­ge Pass­wör­ter ver­wen­den. Das errei­chen Sie am bes­ten, wenn Sie einen Pass­wort­ma­na­ger benut­zen. Ein gutes und kos­ten­lo­ses Bei­spiel ist Lock­wi­se, der direkt im Brow­ser Fire­fox inte­griert ist. Fire­fox wird von der gemein­nüt­zi­gen Mozil­la Foun­da­ti­on ent­wi­ckelt und ach­tet auf Ihre Pri­vat­sphä­re. Auf der Web­sei­te von Mozil­la kön­nen Sie Fire­fox her­un­ter­la­den und wäh­rend der Instal­la­ti­on Ihre Daten aus ande­ren Brow­sern wie Chro­me oder Edge übernehmen.

Wei­ter gilt es heu­te als uner­läss­lich, 2FA zu akti­vie­ren. 2FA steht für "Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung" und ist eine Metho­de zur Ver­bes­se­rung der Sicher­heit von Online-Kon­ten. Bei der 2FA wird eine zusätz­li­che Stu­fe der Über­prü­fung ver­wen­det - das ist der zwei­te Fak­tor -, um sicher­zu­stel­len, dass nur auto­ri­sier­te Benut­zer auf das Kon­to zugrei­fen kön­nen. Die 2FA erfor­dert, dass der Benut­zer sowohl ein Pass­wort als auch einen zwei­ten Fak­tor bereit­stellt, um sich anzu­mel­den. Der zwei­te Fak­tor kann eine SMS-Nach­richt mit einem Code, eine E-Mail mit einem Code oder ein Token, wie z.B. ein Sicher­heits­code von einem Sicher­heits-USB-Stick oder einer Smart­phone-App, sein. Die­se zusätz­li­che Sicher­heits­stu­fe hilft, Betrug und Hack­ing zu ver­hin­dern, indem sie sicher­stellt, dass nur der tat­säch­li­che Benut­zer Zugriff auf das Kon­to hat.

Akti­vie­ren Sie 2FA nicht nur bei Face­book, son­dern bei jedem Account und ganz spe­zi­ell bei Ihrem Mail-Account. Soll­te Ihr Face­book-Account gehackt wor­den sein, obwohl Sie schon zuvor 2FA akti­viert hat­ten, ist es sehr wahr­schein­lich, dass der Hacker auch Ihren Mail-Account gehackt hat.

Kli­cken Sie aus­ser­dem nie auf ver­däch­ti­ge Links. Face­book for­dert Sie nie von sich aus dazu auf, Ihr Pass­wort zu ändern oder gar den 2FA-Code mit­zu­tei­len. Aus­ser­dem mel­det sich Face­book nie per Direkt­nach­richt, son­dern aus­schliess­lich per Mail über die offi­zi­el­len Mail­adres­sen. Sie soll­ten auch regel­mäs­sig Ihre Sicher­heits­ein­stel­lun­gen über­prü­fen und sicher­stel­len, dass sie auf dem neu­es­ten Stand sind.