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Trennung oder Scheidung? Mit einem Blick ins Gesetz finden Sie zu diesen Themen unzählige Artikel mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Wollen Sie sich vorerst nur trennen, so kann ein Eheschutzverfahren eingeleitet werden (inbesondere wenn es um Kinderbelage geht). Wollen hingegen beide Ehepartner die Scheidung oder ist die 2-jährige Trennungsfrist abgelaufen und einer der Eheleute will sich scheiden lassen, so ist die Scheidungsklage einzureichen. Je nach Bestehen eines Ehevertrages kann die Ehe güterrechtlich nach Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung auseinandergesetzt werden. Fragen Sie sich nun, was in Ihrer Situation gilt, was am sinnvollsten ist und was man tun muss? Gerne zeigen wir Ihnen, welche Optionen in Ihrer Situation bestehen und leiten mit Ihnen das weitere Vorgehen dazu ein.
Falls Sie noch miteinander reden können, unterstützen wir Sie beim Aushandeln und Verfassen einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung. Streitpunkte sind dabei häufig die Obhut und das Sorgerecht über die Kinder, die Alimente, das gemeinsame Haus oder die Wohnung sowie die Frage, wer auszieht. Falls keine einvernehmliche Lösung möglich ist, vertreten wir Sie bei Scheidungsklagen resp. Eheschutzmassnahmen (Alimente etc.) auch vor Gericht.
Im Zivilrecht werden sehr viele Lebensbereiche abgedeckt. Erfasst sind u.a.
- die Verwandtschaft,
- das Kindesverhältnis und dessen Wirkung (Adoption, Anerkennung, Kindesunterhalt etc.),
- das Konkubinat,
- eingetragene Partnerschaft,
- die Ehe,
- der Tod und das Erben (Testament, Erbvertrag, Erbgang etc.).