Familienrecht / Scheidung

Wir sind Partner von:


Email: img
PGP: Key

Tel: 041 440 33 43
Tel / Text Signal: 041 440 33 43
Tel / Text Threema: 041 440 33 43
Videokonferenz: auf Anfrage

Postanschrift:
Anwaltskanzlei Kost
Zentralstrasse 20
Postfach 1343
6031 Ebikon

Anwaltspraktikum: »siehe hier«

Übliche Bürozeiten:
MO-FR: 08:00 bis 17:00
SA: 09:00 bis 12:00 (Absprache)

Pikettdienst: »siehe hier«

Blog Beiträge:
https://143bis.ch

LinkedIn Xing

Lageplan:
»Karte in OpenStreetMap öffnen«
»Karte in Google Maps öffnen«
»Kartenlinks mailen«
Anwäl­tin / Anwalt für Tren­nung oder Schei­dung in Luzern und Umgebung

Tren­nung oder Schei­dung? Mit einem Blick ins Gesetz fin­den Sie zu die­sen The­men unzäh­li­ge Arti­kel mit unter­schied­li­chen Rechts­fol­gen. Wol­len Sie sich vor­erst nur tren­nen, so kann ein Ehe­schutz­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den (inbe­son­de­re wenn es um Kin­der­be­la­ge geht). Wol­len hin­ge­gen bei­de Ehe­part­ner die Schei­dung oder ist die 2-jäh­ri­ge Tren­nungs­frist abge­lau­fen und einer der Ehe­leu­te will sich schei­den las­sen, so ist die Schei­dungs­kla­ge ein­zu­rei­chen. Je nach Bestehen eines Ehe­ver­tra­ges kann die Ehe güter­recht­lich nach Errun­gen­schafts­be­tei­li­gung, Güter­ge­mein­schaft oder Güter­tren­nung aus­ein­an­der­ge­setzt wer­den. Fra­gen Sie sich nun, was in Ihrer Situa­ti­on gilt, was am sinn­volls­ten ist und was man tun muss? Ger­ne zei­gen wir Ihnen, wel­che Optio­nen in Ihrer Situa­ti­on bestehen und lei­ten mit Ihnen das wei­te­re Vor­ge­hen dazu ein.

Falls Sie noch mit­ein­an­der reden kön­nen, unter­stüt­zen wir Sie beim Aus­han­deln und Ver­fas­sen einer Tren­nungs- oder Schei­dungs­ver­ein­ba­rung. Streit­punk­te sind dabei häu­fig die Obhut und das Sor­ge­recht über die Kin­der, die Ali­men­te, das gemein­sa­me Haus oder die Woh­nung sowie die Fra­ge, wer aus­zieht. Falls kei­ne ein­ver­nehm­li­che Lösung mög­lich ist, ver­tre­ten wir Sie bei Schei­dungs­kla­gen resp. Ehe­schutz­mass­nah­men (Ali­men­te etc.) auch vor Gericht.

Fami­li­en- und Personenrecht

Im Zivil­recht wer­den sehr vie­le Lebens­be­rei­che abge­deckt. Erfasst sind u.a.

  • die Ver­wandt­schaft,
  • das Kin­des­ver­hält­nis und des­sen Wir­kung (Adop­ti­on, Aner­ken­nung, Kin­des­un­ter­halt etc.),
  • das Kon­ku­bi­nat,
  • ein­ge­tra­ge­ne Partnerschaft,
  • die Ehe,
  • der Tod und das Erben (Tes­ta­ment, Erb­ver­trag, Erb­gang etc.).
Sie sehen es bereits aus die­ser klei­nen Auf­lis­tung, dass sich im Gesetz vie­le Regeln fin­den, wie man im Streit­fall zu ent­schei­den hat. Der Grund ist offen­sicht­lich: Solan­ge alles gut läuft, braucht es weder Geset­ze noch schrift­li­che Ver­trä­ge. Im Streit­fall sieht dann die Situa­ti­on gera­de anders aus. Wir bie­ten Ihnen in die­sen Berei­chen Unter­stüt­zung z.B. beim Ver­fas­sen eines Kon­ku­bi­nats­ver­trags, dem Ein­rei­chen der Vater­schafts­kla­ge oder deren Anfech­tung, Kla­ge betref­fend Kin­des­un­ter­halt bei unver­hei­ra­te­ten Per­so­nen, der Über­prü­fung eines Ehe- oder Erb­ver­trags oder der Erstel­lung respek­ti­ve Kon­trol­le eines Tes­ta­ments.