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Je nach dem, auf welcher Seite Sie sich befinden, brauchen Sie eine unterschiedliche Art von Unterstützung. Als beschuldigte Person brauchen Sie einen Verteidiger; als geschädigte Person oder Opfer einen Anwalt, damit Sie als Privatklägerschaft Ihre Rechte auf Schadenersatz, Entschädigung und Genugtuung durchsetzen können. Als Kanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung unterstütze wir Sie in diesen Belangen professionell.
Die Staatsanwaltschaft kann gegen eine beschuldigte Person einen Strafbefehl erlassen. Darin verurteilt sie die beschuldigte Person wegen einer Straftat und legt die Strafe fest. Ausserdem legt sie die Kosten und Entschädigungen fest. Wer nicht mit diesem Strafbefehl einverstanden ist, muss innert einer sehr kurzen Frist von 10 Tagen reagieren. Eine schnelle Reaktion ist deshalb zentral. Wenn die 10-tägige Frist abgelaufen ist, können Sie sich nur noch unter sehr engen Voraussetzungen gegen den Strafbefehl wehren.
Scannen Sie den Strafbefehl ein und drucken Sie die Zustellverfolgung der Post aus. Dafür geben Sie bei der Post unter diesem »Link« die Trackingnummer ein. Diese Nummer finden Sie auf dem Briefcouvert (werfen Sie nie ein Couvert weg!) oder aufgedruckt auf dem Strafbefehl.
Im Anschluss daran können Sie mit uns einen Termin vereinbaren und uns die Akten übergeben. Um das Ganze zu beschleunigen, können Sie uns auch alles per Email zustellen. Danach können wir Sie über das weitere Vorgehen orientieren.
Gerade ganz am Anfang eines Strafverfahrens ist es das Wichtigste, dass Sie sich beraten lassen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind Profis. Sie bearbeiten jeden Tag eine Vielzahl von Straffällen. Die Behörden wissen, wie sie mit Beschuldigten, Auskunftspersonen oder Zeugen umgehen müssen. Wenn Sie sich nicht jeden Tag mit diesen Behörden befassen, fehlt Ihnen meistens das Wissen, um die richtigen Entscheide zu treffen.
Wenn Sie vorgeladen werden, stehen Sie einer Behörde gegenüber und wissen in vielen Fällen nicht genau, was für Sie das Beste ist. Keine Lösung ist es, der Vorladung nicht nachzukommen. Wenn Sie sich wiederholt weigern, werden Sie durch die Polizei angehalten und zwangsweise vorgeführt. Egal, ob Sie die beschuldigte Person sind oder «nur» Zeuge oder Auskunftsperson.
Lassen Sie sich deshalb beraten, bevor Sie Aussagen machen. Sie haben im Übrigen das Recht, bei jeder Einvernahme einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Falls der Anwalt nicht sofort verfügbar ist, haben Sie das Recht, ohne Kontrolle ein Telefonat mit ihm zu führen. Darauf müssen Sie bestehen, auch wenn die Drohung fällt, dass dadurch nur alles länger geht.
Für dringende Fälle bietet unsere Kanzlei einen Pikettdienst an. Weitere Informationen finden Sie hier: »Pikettdienst«.
Je nach Schwere der vorgeworfenen Tat wird das Verfahren vor einem Bezirksgericht oder vor dem Kriminalgericht geführt. Ein Gerichtsverfahren gibt es aber erst, wenn die Angelegenheit nicht mit einem Strafbefehl erledigt werden kann. Das ist dann der Fall, wenn gegen einen Strafbefehl Einsprache erhoben und keine andere Lösung gefunden wurde. Oder in jenem Fall, in dem zwingend ein Gericht entscheiden muss, weil die Tat zu schwer wiegt und die Strafe auf Grund ihrer Höhe zwingend durch ein Gericht gesprochen werden muss. Wer keine Erfahrung mit der Polizei, den Staatsanwaltschaften oder den Gerichten hat, ist in aller Regel auf einen Anwalt angewiesen. Das gilt für Opfer, Geschädigte und Beschuldigte gleichermassen.
Falls Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, damit Sie einen Anwalt privat zu Ihrer Verteidigung beiziehen können, können Sie die amtliche Verteidigung durch einen Anwalt beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihre finanziellen Mittel nicht genügen und die vorgeworfene Straftat nicht eine blosse Bagatelle darstellt. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, müssen wir mit Ihnen in einem Klientengespräch abklären.
Sollte Ihnen eine Tat im Strassenverkehr vorgeworfen werden, kann ein Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt drohen. Bei Unfällen hat ein Schuldspruch zudem häufig Einfluss auf die Festlegung von Schadenersatzansprüchen. Diese Umstände sind vielen Betroffenen gar nicht bekannt. Der möglichst frühzeitige Beizug eines Anwalts schon im Strafverfahren ist darum wichtig.
Wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert sind und nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen, greift das Amt für Migration bei der Wiedererteilung der Aufenthalts- resp. Niederlassungsbewilligung auf die Strafakten zurück. Mit der strafrechtlichen Erledigung ist die Angelegenheit also noch nicht erledigt. Falls Sie beschuldigte Person sind, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Die Behörden und Gerichte ermöglichen den Beteiligten, die Akten vor Ort am Gericht einzusehen. Das ist mit Zeitdruck verbunden. Die vollständige Akteneinsicht ausserhalb der Behörden oder der Gerichte wird nur der Anwaltschaft gewährt. Sie können dann die Akten zusammen mit uns in der Kanzlei studieren. Das Dossier kann können wir Ihnen kopieren oder scannen lassen, damit Sie über alles Notwendige verfügen.