Vertragsrecht

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Erstel­len, Aus­le­gung und Durch­set­zung von Verträgen

Beim Abschluss eines Ver­tra­ges ist aus Beweis­zwe­cken stets zu Schrift­lich­keit gera­ten. Bei allen Ver­trä­gen und Ver­trags­be­stand­tei­len (AGB, GAV, Regle­men­te, Betriebs- oder Haus­ord­nun­gen etc.) ist es wich­tig, dass sie kor­rekt und ver­ständ­lich for­mu­liert sind. Vie­le Pro­zes­se haben ihren Ursprung in miss­ver­ständ­li­chen For­mu­lie­run­gen. Auch in die­sem Punkt bie­ten wir Ihnen pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung oder Aus­le­gung eines Ver­tra­ges an. Im Streit­fall unter­stüt­zen wir Sie bei der Abklä­rung der Rechts­la­ge und der Prozessführung.

 

Arbeits­recht

Ein gros­ser Teil des Zivil­rechts erfasst sämt­li­che Arten von Ver­trä­gen. Eine der häu­figs­ten Arten ist der Arbeits­ver­trag zwi­schen Ange­stell­ten und Arbeit­ge­bern, wo nament­lich die Arbeits­tä­tig­keit, der Lohn, die Geheim­hal­tungs­pflich­ten und Kon­kur­renz­ver­bo­te gere­gelt wer­den. In die­sem Bereich sind die Lohn­fort­zah­lungs­pflicht, Kün­di­gung, Auf­he­bungs­ver­ein­ba­rung, Über­stun­den, Krank­heit und auch das Arbeits­zeug­nis häu­fi­ge Streit­punk­te. Oft las­sen sich Strei­tig­kei­ten ver­hin­dern, indem man sich bspw. vor Aus­spre­chen einer (frist­lo­sen) Kün­di­gung bera­ten lässt, was dafür Vor­aus­set­zung ist und ob die Kün­di­gung im ent­spre­chen­den Fall gerecht­fer­tigt erfolgt. Ger­ne bera­ten wir Sie (sowohl Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber) vor­ab und ver­tre­ten Sie im Streit­fall beim Suchen einer ein­ver­nehm­li­chen Lösung, vor der Schlich­tungs­be­hör­de Arbeit und den Gerichten.

 

Werk­ver­trä­ge

Bei Ver­trä­gen auf Werk­leis­tun­gen zwi­schen Bestel­lern und Werk­un­ter­neh­mern wird gere­gelt, was der Unternehmer/Architekt als Werk zu lie­fern hat, wel­cher Preis gilt und was geschieht, wenn jemand sei­nen Pflich­ten nicht nach­kommt oder es zu Kos­ten­über­schrei­tun­gen resp. Män­geln kommt. Neben den Rege­lun­gen im OR und in den Ver­trä­gen sind häu­fig SIA-Nor­men wie SIA-118 zu beach­ten. Wir unter­stüt­zen Sie bei Ver­trags­ab­schluss und bei der Ein­for­de­rung von Ver­ein­ba­run­gen. Bei­spiels­wei­se kann im Fall, dass der Bestel­ler den Preis nicht bezahlt, innert streng gehand­hab­ter kur­zer Fris­ten ein Bau­hand­wer­ker­pfand­recht ein­ge­tra­gen werden.

 

Miet­ver­trä­ge

Im Miet­recht dreht sich alles um den Miet­ver­trag zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter oder im Unter­miet­ver­hält­nis zwi­schen Haupt­mie­ter und Unter­mie­ter. Auch hier spie­len z.B. Kün­di­gungs­fris­ten, Nach­mie­ter, Neben­kos­ten­ab­rech­nung Miet­zins- resp. Kau­ti­ons­de­pot, Män­gel am Miet­ob­jekt, Miet­zins­er­hö­hung oder -sen­kung, Sanie­run­gen, Aus­wei­sun­gen von Mie­tern etc. eine gros­se Rol­le. Wir ver­tre­ten Sie dabei vor der Schlich­tungs­stel­le für Mie­te und Pacht wie auch vor den Gerichten.

 

Kauf­ver­trä­ge

Bei Kauf­ver­trä­gen trifft den Ver­käu­fer u.a. die Pflicht zur Lie­fe­rung des ver­ein­bar­ten Kauf­ob­jekts und den Käu­fer die Zah­lungs­pflicht. Oft­mals ent­ste­hen dabei Strei­tig­kei­ten infol­ge man­gel­haf­ter Ware, Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen, Zah­lungs­ver­zug oder Ableh­nung eines Garan­tie­fal­les. Beim Zah­lungs­ver­zug des Käu­fers kann sich der Ver­käu­fer bspw. mit einem Eigen­tums­vor­be­halt im Kauf­ver­trag schüt­zen. Der Käu­fer hin­ge­gen hat je nach Ver­trags­ver­let­zung von Geset­zes wegen Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che (Preis­min­de­rung, Rück­tritt vom Ver­trag, Ersatz­an­spruch), sofern die­se ver­trag­lich nicht (zuläs­sig) weg­be­dun­gen wurden.