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Beim Abschluss eines Vertrages ist aus Beweiszwecken stets zu Schriftlichkeit geraten. Bei allen Verträgen und Vertragsbestandteilen (AGB, GAV, Reglemente, Betriebs- oder Hausordnungen etc.) ist es wichtig, dass sie korrekt und verständlich formuliert sind. Viele Prozesse haben ihren Ursprung in missverständlichen Formulierungen. Auch in diesem Punkt bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung oder Auslegung eines Vertrages an. Im Streitfall unterstützen wir Sie bei der Abklärung der Rechtslage und der Prozessführung.
Ein grosser Teil des Zivilrechts erfasst sämtliche Arten von Verträgen. Eine der häufigsten Arten ist der Arbeitsvertrag zwischen Angestellten und Arbeitgebern, wo namentlich die Arbeitstätigkeit, der Lohn, die Geheimhaltungspflichten und Konkurrenzverbote geregelt werden. In diesem Bereich sind die Lohnfortzahlungspflicht, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Überstunden, Krankheit und auch das Arbeitszeugnis häufige Streitpunkte. Oft lassen sich Streitigkeiten verhindern, indem man sich bspw. vor Aussprechen einer (fristlosen) Kündigung beraten lässt, was dafür Voraussetzung ist und ob die Kündigung im entsprechenden Fall gerechtfertigt erfolgt. Gerne beraten wir Sie (sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber) vorab und vertreten Sie im Streitfall beim Suchen einer einvernehmlichen Lösung, vor der Schlichtungsbehörde Arbeit und den Gerichten.
Bei Verträgen auf Werkleistungen zwischen Bestellern und Werkunternehmern wird geregelt, was der Unternehmer/Architekt als Werk zu liefern hat, welcher Preis gilt und was geschieht, wenn jemand seinen Pflichten nicht nachkommt oder es zu Kostenüberschreitungen resp. Mängeln kommt. Neben den Regelungen im OR und in den Verträgen sind häufig SIA-Normen wie SIA-118 zu beachten. Wir unterstützen Sie bei Vertragsabschluss und bei der Einforderung von Vereinbarungen. Beispielsweise kann im Fall, dass der Besteller den Preis nicht bezahlt, innert streng gehandhabter kurzer Fristen ein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen werden.
Im Mietrecht dreht sich alles um den Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter oder im Untermietverhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter. Auch hier spielen z.B. Kündigungsfristen, Nachmieter, Nebenkostenabrechnung Mietzins- resp. Kautionsdepot, Mängel am Mietobjekt, Mietzinserhöhung oder -senkung, Sanierungen, Ausweisungen von Mietern etc. eine grosse Rolle. Wir vertreten Sie dabei vor der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht wie auch vor den Gerichten.
Bei Kaufverträgen trifft den Verkäufer u.a. die Pflicht zur Lieferung des vereinbarten Kaufobjekts und den Käufer die Zahlungspflicht. Oftmals entstehen dabei Streitigkeiten infolge mangelhafter Ware, Lieferverzögerungen, Zahlungsverzug oder Ablehnung eines Garantiefalles. Beim Zahlungsverzug des Käufers kann sich der Verkäufer bspw. mit einem Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag schützen. Der Käufer hingegen hat je nach Vertragsverletzung von Gesetzes wegen Gewährleistungsansprüche (Preisminderung, Rücktritt vom Vertrag, Ersatzanspruch), sofern diese vertraglich nicht (zulässig) wegbedungen wurden.