Pikettdienst

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Tel: 041 440 33 43
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Anwaltspraktikum: »siehe hier«

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MO-FR: 08:00 bis 17:00
SA: 09:00 bis 12:00 (Absprache)

Pikettdienst: »siehe hier«

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Brau­chen Sie drin­gend Rat in einer Notsituation?

Wir bie­ten dafür eine Pikettnummer/Notfallnummer an. Sie errei­chen uns auf die­ser Num­mer in den meis­ten Fäl­len rund um die Uhr und auch an den Wochen­en­den. Falls Sie sich in einer Situa­ti­on befin­den und abseh­bar ist, dass Sie uns aus­ser­halb der Büro­zei­ten brau­chen, ori­en­tie­ren Sie uns im Vor­aus dar­über. Dann kön­nen wir die Kom­mu­ni­ka­ti­on unter­ein­an­der sicherstellen.

Bit­te beach­ten Sie: Die­ser Pikett­dienst steht nur für Fäl­le in der Zen­tral­schweiz zur Ver­fü­gung. Falls Sie Hil­fe in einem ande­ren Kan­ton benö­ti­gen (Zürich, Bern, ...) wen­den Sie sich bit­te an die kan­to­na­len Pikettdienste.

Da es sich um eine Pikettnummer/Notfallnummer han­delt, sind gewöhn­li­che Anru­fe dar­auf nicht erwünscht: Für nor­ma­le Ter­min­an­fra­gen, nicht dring­li­che Rechts­aus­künf­te etc. steht die Büro­num­mer zu den Büro­zei­ten zur Ver­fü­gung. Bei Benut­zung der Pikett­num­mer gilt ein erhöh­ter Hono­rar­an­satz. Die­ser Ansatz gilt auch dann, wenn es sich nicht um einen drin­gen­den Fall han­delt, aber die Pikett­num­mer aus­ser­halb der Büro­zei­ten benutzt wird.

Soll­ten Sie den Anruf­be­ant­wor­ter errei­chen, dann hin­ter­las­sen Sie uns zwin­gend eine Nach­richt mit Ihren Anga­ben (Tele­fon­num­mer, Email oder Adres­se) und einem Stich­wort zu Ihrem Fall. Wir wer­den Sie sobald als mög­lich zurückrufen.

Pikett in der Strafverteidigung

Wer­den Sie von jeman­den beschul­digt? Wur­den Sie von der Poli­zei oder Staats­an­walt­schaft vor­ge­la­den? Oder wur­den Sie sogar ver­haf­tet? Als Ver­tei­di­ger kön­nen wir Ihnen zur Sei­te ste­hen, am bes­ten noch bevor etwas gesche­hen ist. In drin­gen­den Fäl­len errei­chen Sie uns auch aus­ser­halb der Büro­zei­ten auf unse­rer Pikettnummer.

Pikett im Cyberbereich

Haben Sie ent­deckt, dass ein Angriff im Gang ist? Wur­den bei Ihnen Daten gestoh­len? Oder steht die Staats­an­walt­schaft mit der Poli­zei vor dem Ein­gang? In allen Fäl­len kann recht­li­cher Rat aus­schlag­ge­bend sein.

Für regel­mäs­si­ge Pikett­be­reit­schaft besteht die Mög­lich­keit, Ver­trä­ge abzu­schlies­sen. Soll­te für Sie Bedarf bestehen, neh­men Sie unver­bind­lich mit uns Kon­takt auf.